AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand: April 2019
1. Verwender
Verwender dieser AGB ist:
Infoplus Blindow Namensschilder GmbH & Co. KG
Schierenberg 62,
22145 Hamburg, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRA 130346
2. Geltungsbereich
2.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit.
2.2 Unser Waren- und Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Durch eine Bestellung bei uns, versichert unser Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
3.2 Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Abbildungen und Beschreibungen im Internet, in Prospekten, Preislisten etc. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, als Beschaffenheitsangaben zu verstehen. Technischen Angaben – auch in Angeboten -, insbesondere über Art und Umfang des Sortiments, Farbtöne, Gewichte, Maße und Werkstoffe sind Annäherungswerte; Abweichungen innerhalb der werkstoffbedingten, technischen und handelsüblichen Toleranzen sind zulässig, auch bei Bestellungen nach Muster. Dies gilt auch für die in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Prospekten gemachten Angaben.
3.3 Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
3.4 Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
3.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
4. Preise
4.1 Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2 Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe für das Stück ab Werk bzw. Lager Bargteheide unter Ausschluss von Verpackungs-, Fracht- und Zahlungsnebenkosten und zuzüglich der jeweiligen gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4.3 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
4.4 Wir liefern ausschließlich auf den in der Bestellabwicklung angegebenen Wegen. Bei Versendung von Ware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können weitere Kosten, insbesondere Steuern oder Zölle entstehen, die unser Kunde zu tragen und ggf. an uns zu erstatten hat.
4.5 Eingeräumte Zahlungskonditionen gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag.
4.6 Entsteht bei uns infolge unrichtiger oder lückenhaften Angaben, Unleserlichkeit von Vorlagen unseres Kunden oder aufgrund sonstiger Korrekturen ein Mehraufwand, der vom Kunden zu vertreten ist, sind wir berechtigt, diesem unseren Kunden in Rechnung zu stellen.
4.7 Nachträgliche Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistung auf Veranlassung unseres Kunden einschließlich eines dadurch verursachten Maschinenstillstands werden wir unserem Kunden in Rechnung stellen. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proben, die von unserem Kunden wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsfähiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
5. Zahlung
5.1 Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, sofern dem keine überwiegenden Belange unseres Kunden entgegenstehen. Sachliche Gründe liegen z.B. dann vor, wenn unser Kunde neu ist, seinen Sitz im Ausland hat oder der Rechnungsbetrag der bestellten Ware den Wert von € 1000,00 übersteigt.
5.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlt unser Kunde nicht fristgemäß, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug haben wir außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Wir und der Kunde vereinbaren hiermit, dass Rechnungen auch elektronisch versendet werden.
5.3 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Wir können die Leistung auch dann verweigern, wenn wir aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen unseren Kunden haben, bis die uns gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
5.4 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit Kredit- und Zahlungs-Dienstleistungsunternehmen vorgenommen. Die Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen des Kunden auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten beziehen wir von unseren Dienstleistern. Sofern und bevor wir eine Bonitätsprüfung durchführen möchten, werden wir unseren Kunden um seine Einwilligung bitten.
6. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Liefer- und Leistungszeiten, Teillieferungen und -leistungen
7.1 Mangels abweichender Vereinbarung in Textform sind für die Liefer- und Leistungszeit die Angaben in unseren Auftragsbestätigungen maßgeblich.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.
7.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
- Teillieferungen für unseren Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt und
- der Kunde noch keine Zahlung (z.B. Vorkasse) geleistet hat.
Die unserem Kunden zustehenden Rechte/Ansprüche wegen einer insoweit von uns zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
7.4 Unser Kunde hat uns eine Lieferanschrift anzugeben, unter der die bestellte Ware an Werktagen zu den üblichen Bürozeiten zugestellt werden kann.
Wir behalten uns vor, Ihnen für die erbetene Lieferung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielsweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur solche entsprechend der jeweiligen Bonität. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern. Nach Eingang der Bestellung werden wir dies mit dem Kunden abstimmen.
8. Gefahrübergang
8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
8.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
8.3 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden und auf dessen Kosten ab.
8.4 Die Verpackung erfolgt handelsüblich, sofern nicht eine besondere Art der Verpackung vereinbart ist.
9. Abrufaufträge
Bei Aufträgen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufaufträge), ist unser Kunde zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Kunden stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von längstens 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist haben wir die Wahl, entweder
- die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
- die Restmenge auf Kosten unseres Kunden einzulagern
oder - unserem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Rechte, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
10. Prüf- und Rügepflichten, Genehmigung und sonstige Pflichten unseres Kunden
10.1 Unser Kunde hat die Vertragsgemäßheit zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall - auch hinsichtlich der Farbe und Farbbezeichnung - unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerklärungen des Kunden.
10.2 Vom Kunden fernmündlich aufgegebene Korrekturen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
10.3 Unser Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware bei einem Handelsgeschäft unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB); anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei anderen Geschäften hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware in Textform zu rügen. Er trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtzeitigen Zugang der Rüge.
10.4 Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch unseren Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig Handelnden erkennbar werden muss.
10.5 Für unsere Produkte gibt es Spezifikationen über Material, Produkteigenschaften sowie über den empfohlenen Einsatz bzw. über die Handhabung. Unser Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Kauf über Material und Technik des angebotenen Artikels zu informieren (z.B. Produktinformation im Internet, Drucksachen usw.) und zu prüfen, ob das gewählte Produkt für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, dies gilt insbesondere für die gewählte Drucktechnik und Befestigung. Bei der Weitergabe der Ware an Dritte (Nutzer/Träger), obliegt es dem Kunden über die korrekte Handhabung zu informieren.
10.6 Bei Auflagen ist eine Farbgenauigkeit nach Echtfarben bzw. Individualfarben nur mit Verwendung der Siebdrucktechnik umsetzbar (materialabhängig). Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können übliche Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
10.7 Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
11. Mängelansprüche
11.1 Wir leisten Gewähr für ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Mängel ist ein Rücktritt unzulässig
11.2 Wählt unser Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
11.3 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
12. Mengen- und Maßtoleranzen
Mehr- oder Minderlieferungen sowie Maßtoleranzen in handelsüblichem Umfang sowie die Lieferung einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware, soweit letzteres technisch nicht vermeidbar ist, berechtigen nicht zur Beanstandung.
13. Haftungsbegrenzung
13.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
13.2 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Wir haften bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
13.3 Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, beschränken wir unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypisch vorhersehbare Schaden ist jedoch seinerseits auf die Höhe der Deckungssummen unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung beschränkt. Unsere Deckungssummen betragen je nach Schadensart (Personen-, Sach-, Vermögensschaden, Schäden aus dem Umweltrisiko, Tätigkeitsschäden etc.) € 5.000.000,00 pro Versicherungsfall, höchstens aber € 5.000.000,00 pro Kalenderjahr.
13.4 Unter Berücksichtigung der Regelung des Abs. 3 steht es unserem Kunden frei, wegen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir eine weitergehende Versicherung zugunsten unseres Kunden abschließen, ist dieser verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.
13.5 Soweit in Abs. 1 bis 4 nichts anderweitig geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
14. Haftungsbegrenzung zugunsten Dritter
Soweit in Ziffer 13 unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche, die unser Kunde gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer, Subunternehmer etc.) geltend macht.
15. Verjährung
15.1 Mängelansprüche - ausgenommen Schadensersatzansprüche und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz - verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
15.2 Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
16.2 Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen ihn, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
16.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
16.4 Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versicherung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
16.5 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
16.6 Zur Sicherung aller unserer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen steht uns ein hiermit vereinbartes, vertragliches Pfandrecht an unserer Ware zu.
16.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden ganz oder teilweise freizugeben, wenn und soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110?% der besicherten Ansprüche nicht nur vorübergehend überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns, wir werden hierbei auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
17. Datenschutz
17.1 Wir speichern die uns vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Sofern es die Bearbeitung des Auftrags des Kunden erforderlich macht, werden wir seine personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang auch Subunternehmern oder Dritten (z.B. Speditionen etc.) zur Verfügung stellen, um seinen Auftrag auszuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
17.2 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Auch nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
17.3 Unser Kunde hat das Recht
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und wir die Daten nicht mehr benötigen, der Kunde diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
- gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
17.4 Sofern die personenbezogenen Daten unsers Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
17.5 Möchte unserer Kunde von seinen Rechten gem. Ziffern 17.3 und/oder 17.4 Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@infoplus.de oder wir sind wie folgt erreichbar:
Infoplus Blindow Namensschilder GmbH & Co. KG
Schierenberg 62,
22145 Hamburg, Deutschland
Tel: +49 (0)4532 200 - 0
Fax: +49 (0)4532 200 - 200
18. Geistiges Eigentum und Eigentum an Abbildungen, Modellen, Werkzeugen etc.
18.1 Unser Kunde versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Unser Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
18.2 Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten und/oder angefertigten Abbildungen, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, Rohmaterialien, digitalen Daten etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen ausschließlich uns zu. Unser Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung, die in Textform erfolgen muss, nutzen (bearbeiten, vervielfältigt, verbreitet etc.) oder an Dritte weitergeben.
Des Weiteren bleiben die Arbeitsmaterialien sowie unseren Kunden überlassenen Unterlagen unser Eigentum. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht hieran nicht zu.
18.3 Auch wenn unser Kunde sich an den Kosten eines Werkzeuges oder Entwicklungsmodelles ganz oder teilweise finanziell beteiligt, stehen die Rechte und Ansprüche an Werkzeugen oder Entwicklungsmodellen uns zu.
19. Muster und Kosten
19.1 Unsere Referenzmuster dienen unserem Kunden zur Ansicht und Erprobung und sind an uns zurückzusenden. Vorhandene Produktkennzeichnungen an den Referenzmustern dürfen nicht entfernt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den Zustand der Musterware verschlechtert oder deren Wert mindert. Zurückzusendende Muster sind in der Originalpackung und ausreichend geschützt vor Transportschäden zu verpacken. Die Kosten der Rücksendekosten trägt der Kunde.
19.2 Erhalten wir Mustersendungen nicht in einwandfreiem Zustand oder vollständig zurück und hat unser Kunde dies zu vertreten, behalten wir uns vor, die beschädigte oder fehlende Ware unserem Kunden in Rechnung zu stellen.
20. Produktkennzeichnung
Wir behalten uns vor, unsere Markenbezeichnung in geeigneter Form auf der zu liefernden Ware – auch Einzelartikeln – anzubringen, sofern dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben für unseren Kunden gemäß § 242 BGB angemessen ist.
21. Archivierung
Unserem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an unseren Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung unser Kunde selbst zu besorgen.
22. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
23. Verhaltenscodex - Code of Conduct
Unseren Verhaktenscodex finden Sie hier.
24. Sonstiges
23.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
23.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für diese Textformklausel.
23.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
23.4 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.